• ACHTUNG: Ab Montag, 14. September 2020 gelten selbst bei Ampelfarbe Grün geänderte Bedingungen. Bundesminister Heinz Faßmann schreibt auch bei Grün für alle Personen im Schulgebäude das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der Klassen- und Gruppenräume vor. Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.

    Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zur allgemeinen Prävention bei.

  • Schule im Herbst 2020: FAQ

    (Stand 6. Nov.)

  • Brief von Bundesminister Heinz Faßmann an alle Eltern und Erziehungsberechtigten (2. September 2020) (PDF, 151 KB)